Die Zwei-Personen-Grenze: Warum Rotlichtadressen in der Schweiz nach Kanton so unterschiedlich gross sind

Die Zwei-Personen-Grenze: Warum Rotlichtadressen in der Schweiz nach Kanton so unterschiedlich gross sind

Wer sich mit Rotlichtadressen in der Schweiz nach Kanton beschäftigt, stösst schnell auf den Standardsatz: 26 Kantone, 26 Regelwerke. Das stimmt – erklärt aber nicht, warum eine Adresse in Lugano fast zwangsläufig aus einer einzelnen Wohnung besteht, während im Kanton Bern grössere Häuser mit einem Dutzend Zimmern die Regel sein können.

Die entscheidende Linie verläuft nämlich nicht nur zwischen den Kantonen, sondern quer durch sie hindurch – und zwar bei einer erstaunlich banalen Zahl: der Anzahl Personen, die an einer Adresse arbeiten. Eine Person, zwei Personen, drei oder mehr. Je nachdem, auf welcher Seite dieser Schwelle ein Betrieb liegt, greift ein völlig anderes Rechtsregime: Meldung oder Bewilligung, Wohnzone oder Gewerbezone, Hausordnung oder blosser Mietvertrag.

Dieser Artikel erklärt, wo diese Grenzen 2026 verlaufen, warum sie die Landschaft der Etablissements sichtbar formen – und was das für Besucherinnen und Besucher praktisch bedeutet.

Warum es überhaupt Grössenschwellen gibt

Sexarbeit ist in der Schweiz legal und als Erwerbstätigkeit anerkannt. Reguliert wird sie fast vollständig kantonal und kommunal; der Bund gibt nur den strafrechtlichen Rahmen vor (etwa Art. 195 und 199 StGB). Ein Vorstoss für ein Sexkaufverbot nach nordischem Modell ist im Nationalrat deutlich gescheitert – mit 172 zu 11 Stimmen. Auch die erste grössere quantitative Befragung unter Sexarbeitenden in der Schweiz zeigt in dieselbe Richtung: Eine Mehrheit lehnt ein Verbot ab, rund die Hälfte wünscht sich schlicht die Behandlung wie jede andere selbständige oder angestellte Arbeit.

Die Kantone regulieren deshalb nicht das Angebot als solches, sondern die Betriebsform. Und weil eine Grossanlage mit 20 Zimmern andere Risiken birgt als zwei Kolleginnen, die sich eine Wohnung teilen, haben fast alle Kantone eine Bagatellgrenze eingezogen. Genau diese Grenze ist der unsichtbare Bauplan des Schweizer Rotlichts.

Die Schwellen im Kantonsvergleich

Eine Person: Tessin und Jura

Am strengsten zieht das Tessin die Linie. Nach der Legge sull’esercizio della prostituzione (LProst, in Kraft seit 1. Juli 2019) darf in einer gemeldeten Wohnung nur eine einzige Person arbeiten. Zusätzlich gilt: pro Liegenschaft nur eine solche Wohnung, pro berechtigter Person nur eine Wohnung im ganzen Kanton, und der Nutzungs- oder Mietvertrag muss mindestens drei Monate laufen. Wer sich meldet, erscheint persönlich bei der Kantonspolizei (Dienst TESEU) und erhält eine individuelle TESEU-Nummer. Kontrollen sind vorgesehen, und Hilfsorganisationen muss Zutritt gewährt werden.

Das Resultat ist im Tessin auf dem Adressmarkt direkt sichtbar: viele einzelne, kleine, über Ortschaften verstreute Adressen statt weniger grosser Häuser.

Ähnlich, aber mit anderer Logik, arbeitet der Jura: Räume, in denen eine Person allein und ohne Beizug Dritter tätig ist, gelten rechtlich gar nicht als Salon – und fallen damit aus der Betriebsregulierung heraus. Sobald eine zweite Person dazukommt, ist es ein Salon mit allen Pflichten.

Zwei Personen oder zwei Zimmer: Zürich, Bern, Luzern

In der Stadt Zürich ist der Begriff «Kleinstsalon» seit der Anpassung der Bau- und Zonenordnung (in Kraft seit Anfang 2020) fest verankert: maximal zwei Räume, in denen höchstens zwei Personen arbeiten. Solche Kleinstsalons sind seither in allen Wohnzonen zugelassen, also auch dort, wo der Wohnanteil über 50 Prozent liegt. Eine polizeiliche Bewilligung brauchen sie nicht – eine Baubewilligung aber sehr wohl, und die Behörden achten in der Praxis genau auf die Einhaltung der Wohnanteilspflicht.

Der Kanton Bern kennt dieselbe Zahl mit anderem Vokabular: Wer allein oder mit höchstens einer weiteren Person in maximal zwei Räumen arbeitet, gilt als Kleinstbetrieb und braucht keine Betriebsbewilligung – zu zweit jedoch eine Meldung. Alles darüber läuft über die Betriebsbewilligung der zehn Regierungsstatthalterämter, inklusive Registerblatt pro Sexarbeitende, das nach Ende der Tätigkeit zwei Jahre aufzubewahren ist.

Im Kanton Luzern liegt die Schwelle bei drei: Betriebe mit drei oder mehr Sexarbeitenden sind seit 2020 bewilligungspflichtig, kleinere Einheiten nicht. Der Kanton zählt rund 110 Bordelle, Kontaktbars und Massagesalons mit etwa 600 Sexarbeitenden. Eine vom Justiz- und Sicherheitsdepartement bei der Hochschule Luzern in Auftrag gegebene Evaluation kommt nach fünf Jahren zum Schluss, dass sich das Regime grundsätzlich bewährt hat – mit punktuellem Verbesserungsbedarf beim Vollzug und beim Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen.

Keine Schwelle: Solothurn, Wallis, Genf, Neuenburg

Einige Kantone verzichten auf eine Bagatellgrenze. Im Kanton Solothurn braucht grundsätzlich jeder Betrieb eine Bewilligung – mit Handelsregister- und Strafregisterauszug sowie einer gültigen Baubewilligung. Das Wallis kennt mit dem Gesetz über die Prostitution (GPr 932.1) ebenfalls eine generelle Bewilligungspflicht für Salons, kontrolliert durch die Kantonspolizei. In Genf müssen sich sowohl Sexarbeitende als auch Salonverantwortliche bei der spezialisierten Polizeibrigade (BTPI) registrieren. Neuenburg führt ein kantonales Verzeichnis bewilligter Orte; per Ende 2024 waren es 51. In der Waadt existieren im langjährigen Schnitt rund hundert bewilligte Salons.

Gar kein Spezialgesetz: OW, GL, SH, GR, AI

Eine ganze Reihe kleinerer Kantone – darunter Obwalden, Glarus, Schaffhausen, Graubünden und Appenzell Innerrhoden – hat kein eigenes Sexgewerbegesetz. Hier entscheidet ausschliesslich das kommunale Bau- und Zonenrecht, ob an einer Adresse ein Betrieb zulässig ist. Das klingt liberal, ist es aber nicht zwingend: Eine Gemeindeversammlung oder eine Einsprache im Baubewilligungsverfahren kann eine Adresse ebenso wirksam verhindern wie ein Verbot. In Graubünden bestätigte die Regierung 2025 auf eine parlamentarische Anfrage hin, dass der Kanton weder ein eigenes Gesetz noch systematische Daten zum Gewerbe führt.

Was die Schwelle praktisch verändert

Die Grössengrenze ist kein juristisches Detail, sondern prägt, was man als Besucher vorfindet:

  • Sichtbarkeit: Kleinstsalons in Wohnzonen dürfen in der Regel nicht durch Leuchtreklame oder Schaufenster auffallen. Die Adresse erfährt man vorab, nicht vor Ort.
  • Organisation: Ab der Bewilligungsschwelle gibt es eine verantwortliche Person, die erreichbar und oft anwesend sein muss, eine Hausordnung, Präventionsmaterial und dokumentierte Abläufe. Darunter organisieren sich die Arbeitenden selbst.
  • Stabilität: Bewilligte Betriebe wechseln seltener den Standort. Kleinsteinheiten sind beweglicher – Adressen veralten schneller.
  • Preisstruktur: Grössere Häuser arbeiten meist mit Zimmermiete oder Umsatzbeteiligung, Kleinstsalons typischerweise mit geteilter Wohnungsmiete. Das erklärt Preisunterschiede zwischen zwei Adressen im selben Kanton besser als jede Qualitätsdebatte.

Der Nebeneffekt: Wenn die Schwelle zu tief liegt

Solothurn ist das meistzitierte Lehrstück. Nach Einführung der generellen Bewilligungspflicht sank die Zahl der erfassten Betriebe von 85 im Jahr 2015 auf rund 51 – ein Rückgang um einen Drittel, betroffen vor allem kleine Einheiten mit bis zu vier Sexarbeitenden. Für zwei Personen, die sich eine Wohnung teilen, war der administrative Aufwand schlicht zu gross. Die Polizei bestätigte, dass ein Teil des Angebots nicht verschwand, sondern sich ins Private verlagerte – womit die Behörden genau jene Übersicht verloren, die das Gesetz schaffen sollte. Der SRF-Befund dazu war deutlich: Das Gesetz hält nicht, was es verspricht.

Genau deshalb haben Zürich, Bern und Luzern ihre Schwellen bewusst so gesetzt, dass die kleinste gängige Betriebsform – zwei Personen, eine Wohnung – legal und dokumentierbar bleibt. Es ist ein regulatorischer Kompromiss, keine Nachlässigkeit.

Die zweite, oft härtere Schicht: das Baurecht

Selbst dort, wo kein Sexgewerbegesetz greift, entscheidet das Baurecht. Eine Nutzungsänderung braucht ein Baugesuch, das öffentlich aufliegt – je nach Kanton 10, 20 oder 30 Tage im Amtsblatt – und Einsprachen zulässt. Im Baselbiet führt das Bauinspektorat das Verfahren für nahezu alle Gemeinden, in Schwyz geht die Beschwerde an den Regierungsrat statt an ein Baurekursgericht.

2026 ist diese Ebene besonders in Bewegung: Obwalden hat sein Planungs- und Baugesetz per 1. März 2026 in Kraft gesetzt, das Wallis sein revidiertes Baugesetz per 1. Januar 2026, und im Jura tritt die neue Raumplanungs- und Baugesetzgebung per 1. Juli 2026 in Kraft. Wer beurteilen will, ob eine Adresse langfristig Bestand hat, schaut deshalb weniger ins Sexgewerberecht als in den Zonenplan.

Was sich 2026 sonst noch bewegt

  • Jura: Das Parlament hat im Mai 2025 den Wechsel vom Melde- zum Bewilligungsregime beschlossen. Zuständig wird der Service de l’économie et de l’emploi; das Gesuch läuft mit kommunalem Vorbescheid und ist mindestens 60 Tage vor Eröffnung einzureichen. Die Inkraftsetzung erfolgt gestaffelt mit Übergangsfristen – aktuelle Angaben dazu liefert die kantonale Stelle selbst.
  • Luzern: Nach der Evaluation stehen Nachbesserungen bei Vollzug und Koordination an – die Bewilligungsschwelle als solche steht nicht zur Debatte.
  • Zürich: Der Strassenstrich-Bereich am Depotweg in Altstetten steht vor einer Standortfrage, weil das Areal langfristig anderweitig verplant ist. Die Nutzungszahlen sind über die Jahre stark zurückgegangen – ein Indikator für die generelle Verlagerung von der Strasse in Wohnungen und Online-Anbahnung.

Häufige Fragen

Ist eine Adresse ohne Bewilligung automatisch illegal?

Nein. In vielen Kantonen ist genau das der Normalfall für Kleinsteinheiten: keine Bewilligung nötig, aber eine Meldung, eine Baubewilligung für die Nutzung – oder, wie im Jura, gar keine Betriebsregulierung, weil eine allein arbeitende Person rechtlich keinen Salon führt.

Gibt es ein öffentliches Verzeichnis bewilligter Betriebe?

In der Regel nicht in durchsuchbarer Form. Einzelne Kantone publizieren Zahlen, nicht aber Listen. Wer Gewissheit sucht, fragt bei der zuständigen Stelle nach – in Bern beim Regierungsstatthalteramt, im Tessin bei der Kantonspolizei, im Wallis bei der Kantonspolizei, in Genf bei der BTPI.

Wie gross ist der Markt insgesamt?

Schätzungen gehen von rund 20’000 Personen aus, die in der Schweiz in der Sexarbeit tätig sind, mehrheitlich mit Migrationshintergrund. Der Jahresumsatz wird auf eine halbe bis eine Milliarde Franken geschätzt. Exakte Zahlen existieren nicht, weil kein Kanton flächendeckend erhebt.

Fazit

Wer Rotlichtadressen in der Schweiz nach Kanton sortiert, erhält eine brauchbare, aber grobe Karte. Die feinere Auflösung liefert die Grössenschwelle: Sie erklärt, warum das Tessin aus Einzelwohnungen besteht, warum Zürich Kleinstsalons mitten im Wohnquartier zulässt, warum Bern grössere Häuser hat – und warum in Solothurn ein Drittel der Adressen aus den Statistiken verschwand.

Für die Praxis heisst das: Die Frage «Wie viele Personen arbeiten hier?» sagt mehr über Organisation, Preisgefüge und Beständigkeit einer Adresse aus als die Bezeichnung auf dem Inserat. Und sie ist der beste Ausgangspunkt, um die kantonalen Unterschiede nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern zu verstehen.


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